Widerruf

Vertrag widerrufen


Ab dem 19. Juni 2026 ist ein Widerrufs-Button im Online-Handel verpflichtend, was auch digitale Güter und Inhalte (zB. Trauerreden, eBooks, Online-Hypnosen, Online-Kurse) einschließt. Der Gesetzgeber (neuer § 356a BGB) will damit sicherstellen, dass Verträge genauso einfach widerrufen werden können, wie sie abgeschlossen wurden. 

  • Da zB. die Trauerreden jedoch Unikate auf Basis der Kundendaten sind, ist ein Widerruf nach Beginn der Texterstellung gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.
  • Bei digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht, wenn du ausdrücklich zugestimmt hast, dass ich vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Bereitstellung beginne, und du bestätigt hast, dass du dadurch dein Widerrufsrecht verlierst.

Über den Widerrufsbutton kann selbstverständlich eine Widerrufserklärung abgegeben werden. Ob ein Widerruf im Einzelfall wirksam ist, richtet sich nach der Art des gebuchten Produkts und dem Bearbeitungsstand. Bei individuell angefertigten Trauerreden, bereits begonnenen Dienstleistungen oder bereitgestellten digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen sein oder vorzeitig erlöschen.

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